Von: Martin Rätze
Hallo, unter der Zwischenüberschrift “Rücknahmepflicht” ist der Punkt, den Sie ansprechen aufgeführt: “Bis zum 24.07.2016 müssen Onlinehändler ab 400 qm reiner Elektro-Versand- und/oder Lagerfläche die...
View ArticleVon: JEH
Die Grenze für die Pflicht beträgt 400 qm. Gilt das auch für das Ausland? Oder ist die Zahl nur für Deutschland bindend…
View ArticleVon: Achm
Möchte mich der Frage von JEH gerna anschliessen, da ich auch davon betroffen bin.
View ArticleVon: Torsten
@JEH und Achm, die 400m² werden für das EU Ausland nicht der Knackpunkt sein, hier spielt vielmehr der Punkt “Verkauf in andere EU-Länder” und “Bevollmächtigter” ein große Rolle. Interessant wird es,...
View ArticleVon: Sylvia
Würde mich auch interessieren, was ist wenn die Gesamtfläche Lager/Verkauf unter 400qm liegt oder der Verkauf überwiegend via Drop Shipping stattfindet? Meines Wissens ist man doch generell zur...
View ArticleVon: Inga
“…wenn Sie Geräte unter ihrem Namen oder ihrer Marke herstellen bzw. herstellen lassen und in Deutschland anbieten oder Geräte anderer Hersteller auf dieselbe Weise anbieten bzw. gewerbsmäßig...
View ArticleVon: Jürgen Bohnert
Wenn ich unter 400m² bin wäre ich ja ausgeschlossen. Muss man das Irgendwo in der AGB etc hinterlegen?!?
View ArticleVon: Achim
@Torsten: Nun, ich verstehe das so, dass die 400 m² sehr wohl der Knackpunkt ist. Wenn man unter dieser Grenze als Händler agiert, benötigt man das komplette andere Gezedere ja auch nicht. Keinen...
View ArticleVon: Manfred
Muss mit dieser Verordnung eine Fa., die z.B. eine Spülmaschine verkauft, ein Altgerät kostenlos abholen oder darf dafür wie bisher eine Gebühr dafür verlangen?
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